Nach Anhörung durch den Bundesrat wurde das Gesetz am 15.06.2006 dem Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Inkrafttreten war ursprünglich für den 01.04.2007 geplant. Nach erster Beratung im Bundestag am 29.06.2006 konnte dies jedoch nicht realisiert werden, weil die im Gesetz vorgesehene weitgehende Gleichstellung nicht verheirateter Mütter und Väter mit getrennt lebenden und geschiedenen Alleinerziehenden auf den massiven Widerstand der CDU/CSU stieß.
Im März 2007 konnte dann ein Kompromiss erzielt werden. Die Gleichstellung sollte unterbleiben. Das Gesetz sollte daraufhin endgültig am 25.05.07 verabschiedet werden und am 01.07.2007 In Kraft treten. Eine am 23.05.07 veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.02.07 (!!) stoppte das Vorhaben erneut. Die Ungleichbehandlung von Kindern nicht verheirateter Mütter und Väter geht nach dieser Entscheidung so nicht! Sowohl das geltende Recht als auch das geplante neue Gesetz seien verfassungswidrig. Der Gesetzgeber erhielt den Auftrag, bis spätestens 31.12.2008 durch neues Gesetz Abhilfe zu schaffen.
Das Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts wurde deshalb erneut verschoben. Wider Erwarten hat der Gesetzgeber die Frist nicht ausgeschöpft. Das neue Unterhaltsrecht ist zum 01.01.2008 in Kraft getreten. Die Gleichstellung nicht verheirateter Mütter und Väter ist nun doch enthalten. |
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Letzte Aktualisierung: 07.01.2010
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