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                                                       Impressum

Kindergeldverteilung
Neue Bestimmungen § 1612 b BGB

 

Bis 2008 ...
fand in den niedrigen Einkommensgruppen
bis zu einem Unterhalt in Höhe von 135% des jeweiligen Regelsatzes nach der Regelbetrag-Verordnung eine Kindergeldanrechung nicht oder nur zum Teil statt. Dies führte dazu, dass bis zu einem Einkommen von € 2.300,00 fast gleich hohe Unterhaltsbeträge zu zahlen waren.

 

Ab Einkommensgruppe 6 der Düsseldorfer Tabelle wurde das hälftige Kindergeld angerechnet. Der abgesetzte Betrag galt aber nicht als Einkommen bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes und verblieb dem Unterhaltspflichtigen.

 

................................

 

Seit 2008 ...
wird das hälftige Kindergeld (wieder) unabhängig von der Höhe des Tabellenbetrages immer auf den Kindesunterhalt verrechnet. Der einbehaltene Betrag gilt aber nun als Einkommen für die Berechnung weiterer Unterhaltsansprüche und muss folglich mit weiteren Unterhaltsberechtigten geteilt werden.  Die Düsseldorfer Tabelle und die sich nach Kindergeldabzug ergebenden Netto-Zahlbeträge nach der Tabelle finden Sie
                                                                                                                >>> hier.

 

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