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                                                       Impressum

  
     Kindesunterhalt 2008 / 2009 / 2010

     Alles neu:  Rangfolge, Beträge und
     Kindergeldberücksichtigung


Die Stärkung des Kindeswohls steht im Vordergrund der Reform. Der Kindesunterhalt soll künftig Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen haben. Dadurch wird eine höhere Verteilungsgerechtigkeit und die Verringerung der Kinderarmut angestrebt.
 

"Da Kinder keine Möglichkeit haben, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen, ist ihnen am wenigsten zuzumuten, die vorhandenen Mittel mit anderen zu teilen und auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen zu sein. Erwachsene können dagegen grundsätzlich selbst für ihren Unterhalt sorgen, so dass ihre Ansprüche erst nachrangig befriedigt werden müssen." (Gesetzesbegründung: Allgemeiner Teil, Seite 13)
 

Auch die Zahlungswilligkeit der Unterhaltsschuldner soll gefördert werden: "Diese Überlegung deckt sich mit der empirisch belegten Erkenntnis, dass die Bereitschaft Unterhaltspflichtiger, Kindesunterhalt zu leisten, signifikant höher ist als die Zahlungswilligkeit beispielsweise in Bezug auf Ehegattenunterhalt." (Gesetzesbegründung: Besonderer Teil, Seite 23)
 

Als Instrument dafür werden bei der Verteilung des unterhaltsrelevanten Einkommens von Unterhaltsschuldner/innen Kindern nunmehr eine Vorrangstellung eingeräumt, ein gesetzlicher Mindestunterhalt festgelegt und die Kindergeldverrechnung neu geregelt.

Voraussichtlich neue Düsseldorfer Tabelle ab 2010 !

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