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Mehr Unterhalt für die "Zweitfamilie"
Praktische Auswirkung der neuen Rangordnung beim Unterhalt

 

Die neue Rangfolge bei der Verteilung des Einkommens der Unterhaltspflichtigen führt zu einer deutlichen Besserstellung der so genannten Zweitfamilie, d.h. der Erwachsenen in einer zweiten Ehe oder Lebenspartnerschaft nach Scheidung. Privilegiert ist allerdings nur eine neue Beziehung der Unterhaltsschulder/innen, aus der auch Kinder hervorgehen oder die bereits von langer Dauer (mehr als 10 Jahre) ist. Nach altem Unterhaltsrecht hatten Ehe- und Lebenspartner/innen von geschiedenen Unterhaltsschuldner/innen selten eine Chance auf Unterhalt.

 

Die Gesetzesbegründung sagt dazu:

"Künftig zählt nicht mehr die zeitliche Priorität der Eheschließung, sondern allein die Schutzbedürftigkeit des Berechtigten. Besonders schutzbedürftig sind Berechtigte, die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsbedürftig sind oder die wegen der langen Dauer der Ehe einen besonderen Vertrauensschutz beanspruchen können. Dagegen hat der Unterhaltsberechtigte bei einer kürzeren Ehedauer sein Leben noch nicht in derselben Weise auf die Ehe eingestellt, wie dies bei längerer Ehedauer der Fall ist. ... Die(se) Privilegierung des ersten Ehegatten ist heute nicht mehr zu rechtfertigen; sie belastet ohne einleuchtenden Grund die Kinder aus der „Zweitfamilie“ und wird deshalb beendet."

(Gesetzesbebegründung zu § 1609 BGB, Seite 23)

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              Letzte Aktualisierung: 01.06.2010

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